Der Führerschein für den PKW (Automatik & Schaltgetriebe) in Erfurt & Umgebung
Derzeit besitzen in Deutschland ca. 35 Millionen Menschen einen Führerschein. Daraus resultiert ein sehr höhes Verkehrsaufkommen auf Deutschlands Straßen. Aufgrund der vielen Autofahrer wird der Straßenverkehr zunehmend unübersichtlicher. Eine gute Ausbildung ist daher unverzichtbar. Wir beraten Sie gern, was Sie bei dem PKW-Führerschein (Klasse B - Schaltgetriebe & Automatik) zu beachten haben und wie Sie die Fahrschulprüfungen erfolgreich bei uns abschließen können.
Aktuelle Preise der Fahrschule Erfurt für PKW (Schaltgetriebe & Automatik)
Klasse
B
Grundgebühr inkl. Lehrmaterial
230,- €
Übungsstunde
31,- €
Sonderfahrten
36,- €
Theorieprüfung
45,- €
Praxisprüfung
80,- €
HINWEIS: Wir haben für ängstliche Fahrer einen besonderen Fahrauffrischungskurs, welcher behutsam auf diese Umstände eingeht. Das FahrschulKombinat Erfurt bringt jeden Fahrschüler sicher und erfolgreich ans Ziel!
Was beinhaltet der PKW-Führerschein?
Der Führerschein Klasse B, allgemein bekannt als PKW-Führerschein, ist zulässig für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klasse A, A1 und A2) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen. Dies bedeutet, dass auch das Fahren von LKW, Kleintransportern, Wohnmobilen sowie Kleinbussen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen mit diesem Schein erlaubt ist. Zu beachten ist, dass auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder mehr transportiert werden dürfen, solange die Gesamtmasse der Kombination nicht 3.500 kg überschreitet. Zusätzlich schließt der Führerschein Klasse B auch die Klassen AM-Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads & Co) und die Klasse L-Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit ein.
Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig, wohingegen der Führerschein regelmäßig erneuert werden muss. Alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 erworben wurden, müssen erst 2033 bei der jeweiligen Behörde umgetauscht werden. Hingegen müssen alle danach ausgestellten Führerscheine für die Klasse B, AM, A1, A2 und A alle 15 Jahre erneuert werden. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind dabei nicht erforderlich! Diese neue EU-Richtlinie dient lediglich dem Zweck, das Nebeneinander von derzeit 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa zu beenden.
Voraussetzungen zum Erhalt des Führerscheins Klasse B
Um den Führerschein bei der zuständigen Prüfstelle genehmigen zu lassen, muss dem Antrag ein aktuelles biometrisches Passfoto beiliegen sowie das derzeitige Ergebnis eines Sehtests. Weiterhin ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Pflicht.
Das generelle Mindestalter für den PKW-Führerschein beträgt 18 Jahre. Ausnahmen können dabei gemacht werden, wenn der Schüler das Begleitete Fahren mit 17 (BF 17) erstrebt. Dafür ist es von Nöten, dass der Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Begleitetes Fahren stellt. Dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich, sodass mindestens ein halbes Jahr Zeit bleibt den Führerschein zu machen und so den Schein bereits ein Jahr früher zu erwerben.
Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten des Führerscheins
Allgemein dauert eine Fahrstunde in der Regel 45 Minuten und kostet für den PKW-Führerschein bei den meisten Fahrschulen in Erfurt das gleiche. Die Fahrstundensen sind jedoch nicht die einzigen Kosten, die auf die Fahrschüler zukommen. Es muss außerdem mit einberechnet werden, dass generell ein Grundbetrag berechnet wird und Kosten für die Vorstellung zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung anfällt. Hinzu kommen dann je nach Bedarf noch zusätzliche Gelder für den Erwerb von Lernmaterial.
Trotzdem sollte man an den Fahrstunden nicht sparen. Da die Kosten für eine Wiederholungsprüfung meist die der zusätzlichen Fahrstunden übertreffen, ist es ratsam sich genug Zeit beim Erlernen des Autofahrens zu lassen.
Vor Beginn der Ausbildung sollte man sich rechtzeitig bei der Fahrschule über deren Konditionen erkundigen. Oft gibt es die Möglichkeit in Raten zu zahlen oder Fahrgutscheine zu verwenden. Weiterhin erhält man in vielen Fahrschulen eine Starthilfe für den Führerschein. Dies ist ein Kredit mit flexiblen Aus- und Rückzahlungsmöglichkeiten, welcher sowohl für die Fahrschule, als auch für den Erwerb und die Instandhaltung des eigenen Autos verwendet werden kann.
Ausbildung & Fahrerlaubnisprüfung
Der Fahrlehrer unterweist den Fahrschüler hinsichtlich der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) in Theorie und Praxis. Dabei wird sowohl auf den Inhalt als auch den Sinn gesetzlicher sowie straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingegangen. Ziel ist jedoch nicht nur der Erwerb von Wissen, sondern auch von Fähigkeiten. Zum Schutz des Individuums und der Gesellschaft ist deshalb der Hauptgegenstand jeder Fahrschule das Erlernen von verkehrssicherem und umweltschonenden Fahrens eines Kraftfahrzeuges.
Um das Erlernte unter Beweis zu stellen, unterzieht sich der Fahrschüler einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die entscheiden ob der Bewerber fähig ist einen PKW im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Fahrprüfer wird dabei in Deutschland immer von der regionalen Technischen Prüfstelle beauftragt, das heißt von dem zuständigen TÜV oder der zuständigen DEKRA.
Letztlich ist zu beachten, dass wenn in der Ausbildung und Prüfung ein Automatikfahrzeug benutzt wurde, auch die Fahrerlaubnis der Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt ist. Der Führerschein ist in diesem Fall nicht zulässig für PKW mit Gangschaltung.
Die theoretische PKW-Führerschein-Prüfung
Für den Führerschein Klasse B ist die Teilnahme an 12 Grundstofflektionen sowie zwei weiteren klassenspezifischen Lektionen notwendig. In dieser Prüfung wird der Fahrschüler konfrontiert mit Fragen zu gesetzlichen Vorschriften, umweltbewusste Fahrtechniken und Gefahren im Straßenverkehr. Dabei soll er sich im Einzelnen mit der Gefahrenlehre, dem Verhalten im Straßenverkehr, der Vorfahrt, dem Vorrang, den Verkehrszeichen, dem Umweltschutz, den Betriebsvorschriften, der Technik und der persönlichen Fahreignung und -befähigung auseinander setzten.
Seit 2010 erfolg die theoretische Prüfung am PC. Abhängig von ihrer Wichtigkeit werden den Multiple-Choice-Fragen dabei zwei bis fünf Fehlerpunkte zugeordnet. Hat der Schüler mehr als zehn Fehlerpunkte oder zwei 5-Punkte-Fragen falsch beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In der Regel darf eine nicht bestandene theoretisch Prüfung nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Für den Erwerb des PKW-Führerscheins muss sie jedoch erfolgreich absolviert werden, da die theoretische Prüfung die Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung ist.
Die praktische PKW-Führerschein-Prüfung
Die praktische Prüfung kann nur abgelegt werden wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde und der Fahrschüler in mindestens einem Monat das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse erreicht.
Die Prüfungszeit beträgt hierbei 45 Minuten und beinhaltet das Fahren im Straßenverkehr und zwei Grundfahraufgaben. Bei letzterem wählt der Prüfer zwischen dem Rückwärtsfahren in eine Parkbox oder um eine Kurve, dem Einfahren in eine Parklücke, dem Umkehren oder dem Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung. Demnach soll in der praktischen Prüfung allgemein gezeigt werden, dass der Bewerber einen PKW im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst fahren kann.
Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, übergibt der Fahrprüfer dem Schüler ein Prüfprotokoll, auf dem die gemachten Fehler aufgezeigt und erklärt sind. Die Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen erneut absolviert werden. Sie kann jedoch unbegrenzt oft wiederholt werden, solange der Prüfauftrag noch gültig ist.