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LKW-Führerschein

LKW Führerschein | Klasse C | Kosten | Preise | Erfurt

Ihr LKW-Führerschein für alle Klassse zu fairen Kosten

Am 1. Januar 2006 gab es rund 14 Millionen Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen. 2014 ist die Zahl bereits auf knapp 20 Millionen gestiegen. Aufgrund des vermehrten Interesses an LKW-Führerscheinen ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig über dessen Konditionen und Voraussetzungen zu informieren. Zunächst ist es dabei nötig zu wissen, dass es zwei verschiedene LKW-Führerscheine gibt. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Führerschein Klasse C1, C1E für leichte LKWs zwischen 3,5 und 7,5 t und dem Führerschein Klasse C, CE für LKWs gegebenenfalls mit Anhänger.

HINWEIS: Wir führen die LKW-Führschein-Ausbildung nur mit qualifizierten Partnerfahrschulen in der region Erfurt durch.

LKW-Führerschein Klasse C1 & C1E

Der Führerschein Klasse C1 kann von allen Personen erworben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und bereits den Führerschein Klasse B besitzen. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist ebenfalls ab 18 Jahren gestattet, für diesen muss jedoch noch eine Qualifizierung nachgewiesen werden. Neben dem Besitz des PKW-Führerscheins benötigt der Fahrschüler außerdem noch ein augenärztliches Gutachten, einen Nachweis über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses und eine Tauglichkeitsuntersuchung. Weiterhin müssen in der Fahrschule zwölf theoretische Lektionen besucht werden, von denen jeweils sechs aus dem Grundstoffbereich stammen und sechs aus dem klassenspezifischen Bereich.

Der C1-Schein umfasst alle leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t. Somit dürfen alle Kraftfahrzeuge, außer Krafträdern (Klasse AM, A, A1, As), innerhalb dieser Gewichtsklasse gefahren werden. Dabei ist zu beachten, dass das Fahrzeug höchstens acht Sitzplätze außer dem Führersitz besitzen darf und es nicht erlaubt ist, einen Anhänger über 750 kg zu ziehen. Zudem ist dieser Führerschein befristet. Nach der Vollendung des 50. Lebensjahres muss alle 5 Jahre eine erneute ärztliche Untersuchung durchgeführt und ein augenärztliches Gutachten erstellt werden.

Auch für den Erwerb des Führerscheins Klasse C1E muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht werden und der Schein muss nach dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre kontrolliert werden. Zusätzlich muss der Interessent einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, da es sich hierbei um eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg handelt. Dabei darf das zulässige Gewicht dieser Kombination maximal 12 Tonnen betragen, wobei der Anhänger höchstens so schwer sein darf, wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Die Voraussetzung der Klasse C1 kann auch in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Ist der C1-Schein schon vorhanden und es ist nur eine Erweiterung auf C1E gewünscht, so ist keine theoretische Ausbildung oder Prüfung erforderlich, sondern nur eine praktische. Weiterhin berechtigt dieser Führerschein zum Fahren der Klassen BE und D1E, sofern ein Führerschein der Klasse D1 vorhanden ist.

LKW-Führerschein Klasse C & CE (mit Anhänger)

Die Konditionen des Führerscheins Klasse C und CE sind ähnlich, wie jene für leichtere LKWs. Sie unterscheiden sich lediglich in folgenden Punkten:

Die Bedingungen für den Erhalt des Führerscheins Klasse C gestalten sich wie bei Klasse C1, sodass man ebenfalls zuerst einen PKW-Führerschein benötigt. Der Führerschein Klasse C berechtigt einen jedoch automatisch zum Fahren von Klasse C1-Fahrzeugen. Die Klasse C bemächtigt einem zu der Steuerung von Nutzfahrzeugen über 3,5 t mit höchstens acht Sitzplätzen, ausgenommen dem Führersitz. Es dürfen außerdem Anhänger mit bis zu 750 kg gezogen werden und Kraftomnibusse ohne Fahrgäste über 3,5 t. Letzteres darf nur im Inland zur Überprüfung des technischen Zustandes oder zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort geschehen. Obwohl der Erhalt des Führerscheines ab 18 Jahren möglich ist, dürfen gewerbliche Güter über 7,5 t erst mit 21 Jahren befördert werden.

Für den Führerschein der Klasse CE benötigt man wiederrum den Führerschein der Klasse C, erhält jedoch automatisch die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D). Bei dem Führerschein der Klasse CE erlernt man Lastzüge und Sattelzüge zu fahren. Es handelt sich somit um eine Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg.

Die LKW-Fahrerlaubnis besteht aus den beiden Führerscheinklassen C und CE. Der Erwerb beider Klassen ist in einem gemeinsamen Ausbildungsgang möglich. In Bezug auf die theoretische Prüfung ist für den Erwerb des Führerscheins Klasse C die Teilnahme an sechs Grundstofflektionen und etwa vier Lektionen klassenspezifischen Unterrichts Pflicht.

Eignung & Qualifikation zur gewerblichen LKW-Nutzung

Aufgrund des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bedarf es einer weiterführenden Ausbildung und Qualifizierung um den Beruf eines LKW-Fahrers ausüben zu können. Dieses Gesetz betrifft somit alle Besitzer des Führerscheins C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, welche zu gewerblichen Zwecken Güter befördern. Im Transportwesen stehen bei dieser Ausbildung sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Qualität, das Image und die Gesundheit des Fahrers im Vordergrund. Der Umfang dieser Qualifizierung ist abhängig vom jeweiligen Bewerber und dessen Alter. Deshalb unterscheidet man bei der IHK zwischen einer Grundqualifikation und einer beschleunigten Grundqualifikation.

Alle Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen somit eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung des Führerscheins C oder CE abschließen. Die Ausbildungsstunden sind dabei nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch werden ca. 480 Unterrichtsstunden empfohlen. Die theoretische Prüfung dauert hierbei 240 Minuten und die praktische Prüfung 210 Minuten.

Ab 21 Jahren ist es möglich, die beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren. Für Einsteiger ohne Vorkenntnisse sind in dieser Ausbildung 140 Zeitstunden inklusive 10 Feststunden vorgeschrieben. Die theoretische Prüfung bei der IHK dauert danach 90 Minuten. Für alle Quereinsteiger, welche eine Fachkundeprüfung im Güterverkehr nachweisen können, sind nur 96 Zeitstunden inklusive 10 Feststunden erforderlich. Die theoretische Prüfung ist dementsprechend ebenfalls kürzer und dauert nur 60Minuten. Letztlich sind bei der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger nur 35 Zeitstunden inklusive 2,5Feststunden vorgeschrieben und die theoretische Prüfung dauert nur 45Minuten. Umsteiger sind alle Personen, bei denen eine Qualifikation im Personenverkehr bereits vorhanden ist und eine Erweiterung auf LKW angestrebt wird.

Berufskraftfahrer Weiterbildung - Module 1 - 5

Seit dem 10.11.2009 sind LKW-Fahrer verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) betrifft diese Regelung alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und Fahrzeuge der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE bedienen. Für diese Weiterbildung sind 35 Stunden Schulung vorgesehen, jedoch keine weiteren Prüfungen. Dies kann in Einheiten von mindestens sieben Zeitstunden erfolgen. Nach dem Absolvieren dieser Stunden erhält der Fahrer eine Teilnahmebescheinigung und bekommt die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

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