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Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV)
Seit dem 10. September 2014 müssen Berufskraftfahrer, die einen LKW über 3,5 t, also mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E, C, CE, C1 oder C1E, fahren, die Schlüsselzahl 95 in ihrer Fahrerlaubnis vorweisen können. Diese bedeutet, dass der Berufskraftfahrer die erforderlichen 35 Stunden Weiterbildung absolvieren muss. Dieser Vorgang wiederholt sich alle fünf Jahre.
HINWEIS: Die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen werden nur mit qualifizierten Partner-Fahrschulen im Raum Erfurt durchgeführt.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Personen- und Güterverkehr auf öffentlichen Straßen betreiben und ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben. Diese mussten innerhalb von fünf Jahren einen Nachweis über ihre Weiterbildung bis zum 10. September 2013 beziehungsweise 2014 vorlegen und diese alle fünf Jahre wiederholen. Jene Fahrerinnen und Fahrer, die Ihre Erlaubnis zwischen dem 10. September 2008 und 2009 erwarben, unterliegen gemäß §3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht, sondern müssen ausschließlich die Weiterbildung absolvieren. Es ist erlaubt, die Weiterbildung früher oder später zu belegen, wenn damit die gesundheitliche Untersuchung synchronisiert werden kann. Spätester Zeitpunkt hierfür ist der 10. September 2016.
Im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) wurde das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Das BKrFQG sieht vor, dass fünf Modulen zu je sieben Stunden beigewohnt werden müssen. Diese umfassen die folgenden Bereiche:
- Fahrsicherheit
- Sicherung der Ladung
- Sicherheitstechnik und Gefahrenlehre
- wirtschaftliches Fahren
- Vorschriften für Güterkraftverkehr sowie
- Fahrer und Image
Diese Weiterbildungen können als Gruppen- oder Inhouse-Schulungen durchgeführt werden. Ziel des BKrFQG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern. Desweiteren soll sichergestellt werden, dass alle Kenntnisse und Fertigkeiten der Grundqualifikation auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Grundqualifikation wird mit bestandener Theorie- und Praxisprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Die Weiterbildung wird im Falle eines Unternehmenswechsels vom neuen Arbeitgeber übernommen. Sollte ein Berufskraftfahrer der Weiterbildung nicht nachkommen, drohen gemäß §9 BKrFQGStrafen von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 für Unternehmer, die die Fahrt angeordnet haben. Die Strafe kann bis zu zwei Jahre nachträglich erfolgen.
Eine Weiterbildung dieser Art kann von anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Laut §7 BKrFQG können dies nicht nur Bildungsunternehmen wie die DEKRA sein, sondern jede Einrichtung, die unter anderem über Personal, Lehrmittel und -räume verfügt und die Fortbildung des Personals gewährleisten kann.
Da wir eine dieser Ausbildungsstätten darstellen, können wir Weiterbildungskurse für Berufskraftfahrer anbieten. Wir stellen sicher, dass du nach Abschluss deiner Weiterbildung auf dem neuesten Stand und über alle wichtigen Neuerungen bestens informiert bist. Am günstigsten ist es, deine Weiterbildung frühzeitig zu planen, damit kein Weiterbildungsstau Verzögerungen verursacht und deine Frist überschritten wird.