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Moped- & Mofa-Führerschein

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Seit dem 19.01.2013 zählt ein Moped-Führerschein zur Führerscheinklasse A, wodurch Führerscheinklasse M nicht mehr existiert und seitdem mit AM bezeichnet wird. Mit einem Moped-Führerschein sind Personen nicht nur berechtigt, ein Moped zu fahren, sondern ebenso beispielsweise einen Roller. Konkret schließt dies alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) ein. Wichtigste Anforderung dabei ist, dass deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. In Deutschland darf ein Moped-Führerschein ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Mit Ausnahme der von Thüringen, Sachsen & Sachsen-Anhalt - hier ist der Führerschein ab 15 Jahren möglich) erworben werden. Ein Moped-Führerschein umfasst jedoch nicht die Fahrberechtigung von Motorrädern mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Dazu musst ein Motorrad-Führerschein erworben werden.

Der Theorieunterricht für einen Moped-Führerschein setzt sich aus 12 Grundstoff-Lerneinheiten und 2 Zusatzstoff-Lerneinheiten zusammen und ist für jeden Moped-Führerschein-Anwärter Pflicht. Für den Praxisunterricht besteht keine feste Anzahl an Stunden. Anhand der Fähigkeiten des Führerscheinanwärters wird abgeschätzt, wann diese bereit für die praktische Prüfung ist. Die theoretische Prüfung deckt sich mit derjenigen für einen PKW: 30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte und die Prüfung ist bestanden.

Ein Mofa-Führerschein hingegen ist genau genommen gar kein richtiger Führerschein, denn nach bestandener Theorieprüfung erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung. Für diese muss ein biometrisches Passbild vorgewiesen werden. Der Theorieunterricht besteht aus sechs Doppelstunden. Außerdem muss eine praktische Fahrstunde mit einem unserer Fahrzeuge unter Anleitung einer unserer Fahrlehrer absolviert werden. Ab einem Alter von 15 Jahren kann ein Mofa-Führerschein erhalten und die Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag bestritten werden. Dazu ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig, falls der Prüfling noch nicht volljährig sein sollte. Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei bis zu 7 Fehlerpunkten erlaubt sind.

Ist die Fahrprüfung bestanden und das Mofa wird im Straßenverkehr genutzt, muss stets neben der Prüfbescheinigung ebenso die Fahrzeugpapiere sowie der Versicherungsnachweis mitgeführt werden. Eine Ausnahme stellen hierbei alle Personen dar, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden: sie dürfen auch ohne Ausbildung ein Mofa nutzen, müssen jedoch ebenso stets Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis bei sich tragen.

Einen Rollerführerschein darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren erhalten werden. Wie beim Mofa-Führerschein muss bei minderjährigen Führerscheinanwärtern die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Zum Programm gehören 14 Theoriestunden sowie eine nicht festgelegte und an den Fähigkeiten des Prüflings abgeschätzte Anzahl an Praxisstunden. Mit dem Erhalt eines Rollerführerscheins ist der Fahrende nicht nur berechtigt, zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller) zu führen, sondern ebenso dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge (Quads).

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