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Bild zum Artikel: E-Scooter - Alle Infos auf einem Blick
(Quelle: FahrschulKombinat)

E-Scooter - Alle Infos auf einem Blick

FahrschulKombinat deine Fahrschule in Erfurt die wichtigsten Punkte zusammen gefasst:

Ob du einen E-Scooter ohne Führerschein fahren dürfen oder nicht, ist klar geregelt. Unklarheit herrscht aber darin, ab wann auch ein extra Führerschein nötig ist. Wir, das FahrschulKombinat - deine Fahrschule in Erfurt, erklären dir die Rechtslage.

Ob du für einen Elektromotorroller einen Führerschein benötigen, hängt von zwei besonderen Faktoren ab.

                    1. Wie schnell fährt der Roller?
                    2. Verfügt er über eine Straßenzulassung?

Für E-Scooter, deren maximale Höchstgeschwindigkeit bei 6 Km/h liegt, benötigt ihr keinen Führerschein. Ebenso könnt ihr Elektroroller ohne Straßenzulassung auf privatem Gelände fahren, da dort die Straßenverkehrsordnung nicht greift.

Alle E-Scooter, die schneller als 6 Km/h fahren, benötigen eine Betriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig. Hast du die Erlaubnis nicht, liegt also keine Straßenzulassung vor.


Jeder E-Scooter bis 25 Km/h darf von einer Person gefahren werden, die mindesten 15 Jahre alt ist und eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Eine Helmpflicht besteht nicht.


E-Scooter bis 45 km/h benötigen einen Führerschein der Klasse AM.Bist du im Besitz eines PKW-Führerscheins (Klasse B), ist diese Klasse enthalten.

Hast du weitere Fragen oder willst du dich für deinen Führerschein anmelden, dann melde dich unter der 0361/74 78 7011 oder info@fahrschulkombinat.den oder komm vorbei.

Wir freuen uns auf dich.

Euer Team vom Fahrschulkombinat

, am 24.06.2019

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