Aufbauseminar | Nachschulung | Probezeit | Fahranfänger | Fahrschule | Führerscheinentzug | ASF
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) für rücksichtsvolleres Verhalten im Straßenverkehr
Mit dem Führerschein in der Tasche und dem Fahrlehrer aus dem Auto fühlen sich manche Fahranfänger, als stünden ihnen die Straßen Deutschlands offen. Als Freifahrtsschein in Sachen Straßenverkehrsordnung darf der Führerschein jedoch keinesfalls gesehen werden. Nach dem Erwerb des Führerscheines hat jeder Fahrer, mit Ausnahme der Führerscheinklasse L, M und T, zwei Jahre lang Probezeit. Diese wurde eingeführt, da junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt sind. Im Vergleich zu anderen Altersgruppen ist das Risiko der jüngeren Fahrer drei bis vier Mal so hoch, tödlich zu verunglücken. Um besondere Achtsamkeit bei Fahranfängern zu gewährleisten, wurde deshalb die Probezeit eingeführt sowie das Aufbauseminar beim Zuschulden kommen bestimmter Verkehrsvergehen.
Hinweis: Das Aufbauseminar für Fahranfänger führen wir mit qualifizierten Partner-Fahrschulen im Raum Erfurt durch.
Was ist das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes Seminar, um den Teilnehmern zu helfen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Themen hierbei sind Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren, rücksichtsvolles Verhalten, Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeuges. Dabei wird das Fehlverhalten der Teilnehmer diskutiert und Wege für deren zukünftige Vermeidung gesucht. Verordnet wird dieses Aufbauseminar, wenn bei Fahranfänger innerhalb der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße festgestellt werden. Als A-Verstöße gelten schwere Zuwiderhandlungen, wie z. B.Fahren unter Alkoholeinfluss, Rotlichtmissachtung oder Unfallflucht. B-Verstöße hingegen sind leichtere Zuwiderhandlungen, z. B. Telefonieren am Steuer oder die Gefährdung bzw. Behinderung von Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen. Wird das Seminar innerhalb der festgelegten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, so wird dem Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis entzogen. Andernfalls erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung, die bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Die Kosten für das Aufbauseminar belaufen sich dabei auf 150,00 Euro bis 400,00 Euro, ausgenommen der Gebühren der Aufforderung. Der Durchschnittspreis liegt somit bei etwa 200,00 Euro, jedoch sind die Preise abhängig von der jeweiligen Fahrschule.
Wie läuft ein Aufbauseminar ab?
Das Aufbauseminar kann nur von einer dazu lizenzierten Fahrschule für eine Gruppe zwischen sechs und zwölf Teilnehmern angeboten werden. Das gesamte Seminar wird in mindestens 14 Tagen und höchstens vier Wochen durchgeführt und besteht aus fünf Teilen. Es beinhaltete vier Theorie-Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern und eine Beobachtungfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit bis zu drei Teilnehmern durchgeführt wird.
In der ersten Sitzung stellen sich die Teilnehmer vor, erklären aufgrund welches Verstoßes sie hier sind und welche Erwartungen sie an das Seminar haben. In diesem Zusammenhang wird geklärt, was einen guten Fahrer ausmacht, was das Aufbauseminar bringen soll und wie der weitere Ablauf des Seminares ist. Als nächstes erfolgt eine Beobachtungsfahrt. In dieser fährt jeder Teilnehmer 30 Minuten lang und wird von zwei weiteren Teilnehmern dabei begutachtet. Dabei soll beobachtet werden, was der Fahrer falsch gemacht hat und wie er sich in bestimmten Situationen verhielt. In der zweiten Sitzung wird diese Beobachtungsfahrt ausgewertet, indem die einzelnen Fahrgruppen davon berichten. Weiterhin werden eigene Erfahrungen mit gefährlichen Situationen ausgetauscht und die Frage geklärt, wie gefährliche Situationen entstehen und wie sie sich vermeiden lassen. In der dritten Sitzung wird festgehalten, was die Teilnehmer inzwischen gelernt haben und was ihnen aufgefallen ist. Dabei werden erneut Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen behandelt und die Einhaltung von Verkehrsregeln diskutiert. Wichtige Themen sind in dieser Stunde außerdem Alkohol am Steuer und Disko-Unfälle. In der vierten und letzten Sitzung wird schließlich geklärt, wie es in der Probezeit weitergeht und wie sich das eigene Verkehrsverhalten nach Abschluss des Seminares ändern wird. Es erfolgt außerdem ein Rückblick auf das Aufbauseminar und die Teilnehmer resümieren, was sie in diesem gelernt haben.
Welche Verkehrsverstöße führen zu der Verordnung eines ASF?
Während der Probezeit unterscheidet man zwei Regelverstöße die zu der Verordnung eines Aufbauseminares führen. Entweder unterlag dem Fahranfänger ein schwerer A-Verstoß oder zwei leichte B-Verstöße mit einer Ordnungswidrigkeit von 40,00 Euro oder mehr, konform nach dem Bußgeldkatalog. Zu beachten ist dabei, dass auch weniger schwerwiegende Regelverstöße als schwerwiegend gewertet werden können, wenn dieser Verstoß mit tragischen Folgen verbunden ist.
Als A-Verstoß gilt hierbei zum Beispiel das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, eine Rotlichtmissachtung, das Überholen im Überholverbot, Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderem, Fahren unter Alkoholeinfluss, das Benutzen des Seitenstreifens zum Zweck schnelleren Vorankommens, Geisterfahren oder zu dichtes Auffahren. Ebenfalls zählt es als schwerer Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften verbotenerweise rechts zu überholen oder in unübersichtlichen Verhältnissen zu schnell zu fahren.
Als B-Verstoß hingegen zählt es, wenn der Fahrer mit abgefahrenen Reifen fährt, ein Kraftfahrzeug unbefugt benutzt, seine Betriebserlaubnis erloschen ist, Personen gefährdet oder behindert an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder beim Abbiegen, das Kennzeichen missbraucht, beim Fahren ein Mobiltelefon benutzt oder verbotenerweise auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen parkt. Weiterhin zählt es auch als leichter Verstoß, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen wurde, Schulkinder an einem haltenden Schulbus gefährdet oder behindert werden oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug ungenügend abgesichert wurde, sodass es eine Gefährdung für andere darstellt.
Was geschieht bei weitern Verstößen?
Insgesamt sind drei Maßnahmestufen bei Auffälligkeiten während der Probezeit vorgesehen. Verstöße (1xA oder 2xB) führen zu der Anordnung eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Verstöße, die vor dem Ende des Aufbauseminares begangen werden, führen lediglich zu Bußgeldbescheiden, wohingegen Verstöße nach dem Aufbauseminar eine Verwarnung zur Folge haben. Weiterhin wird in diesem Fall die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Sollte dem Fahrer in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung ein weiterer Verstoß unterliegen, so wird diesem die Fahrerlaubnis entzogen.
Sonderregelungen bei Drogen- und alkoholauffälligen Fahranfängern
Wurde das Verkehrsvergehen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss begangen, so erfolgt die Nachschulung nicht, wie normalerweise, in einer lizensierten Fahrschule. Stattdessen wird ein extra dafür geschulter Psychologe damit beauftragt. In besonders schweren Fällen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Zudem unterscheidet sich das Aufbauseminar bei Trunkenheitsfahrten während der Probezeit von dem regulären ASF. In diesem Fall beginnt der Kurs mit einem Vorgespräch und besteht aus drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten. Zudem sind die Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen Voraussetzung für das erfolgreiche Abschließen des Seminars. Die Kurse erfolgen hierbei in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen, wobei die Frist nicht überschritten werden darf, da dies als Weigerung angesehen wird und den Entzug der Fahrerlaubnis zu Folge hat.
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